§04 Vorstand und Obrigkeit
Der Vorstand besteht aus:
a) dem geschäftsführenden Vorstand
b) dem erweiterten Vorstand
zu a) gehört:
1. Vorsitzende
2. Vorsitzende
1. Schriftführer
2. Schriftführer
zu b) gehören sechs weitere Mitglieder und das amtierende Königspaar.
Das Offizierkorps setzt sich zusammen aus:
Oberst
Major
Hauptmann
Leutnant
Feldwebel
zwei Adjutanten
Fähnrich
zwei Fahnenoffiziere
Sanitäter
Bei Bedarf wird nach Absprache mit dem Oberst das Offizierskorps mit zu den Versammlungen eingeladen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten.