§03 Ausscheiden und Ausschluß

Ein Mitglied scheidet aus dem Verein aus

a) durch Tod

b) durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand

c) durch Ausschluss

Ein Mitglied wird durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen. Dieser bedarf der 2/3 Mehrheit des Gesamtvorstandes. Der Ausschluss ist auf der nächsten Generalversammlung zu begründen.

Ausschlussgründe sind:

a) gröbliche Verstöße gegen die Zwecke des Vereins, gegen die Anordnung des Vorsitzenden und des Vorstands und gegen die Vereinssatzung

b) schwere Schädigung des Ansehens und der Belange des Vereins

c) Nichtzahlung des Beitrages