§07 Wahlen
In jedem zweiten Jahr wird der Vorstand zur Hälfte neu gewählt, das heißt dass nie der gesamte Vorstand ausscheidet, weil die Wahl auf vier Jahre terminiert ist.
Gewählt wird:
a) 1. Vorsitzender, 2. Schriftführer und drei weitere Vorstandsmitglieder.
Zwei Jahre später:
b) 2. Vorsitzender, 1. Schriftführer und wiederum drei weitere Vorstandsmitglieder.