§05 Versammlungen
a) Der Vorsitzende beruft einmal jährlich die ordentliche Generalversammlung ein. Die Einladung hat schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnungspunkte mindestens eine Woche vorher zu erfolgen, durch schriftliche Benachrichtigung eines jeden Mitgliedes.
b) Der Vorsitzende des Vereins kann jederzeit aus besonderen Gründen eine außerordentliche Versammlung der Mitglieder mit einer Frist von drei Tagen einberufen, durch schriftliche Benachrichtigung eines jeden Mitgliedes.
c) Der Vorsitzende muss eine außerordentliche Versammlung einberufen, wenn dies der Vorstand oder ein Viertel der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen verlangen.
d) Der Vorsitzende oder ein von ihm bestellter Stellvertreter leitet die Versammlungen. Von jeder Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen. Ebenfalls haben sich alles anwesenden Mitglieder in eine sogenannte Anwesenheitsliste einzutragen.
e) Auf der jährlichen stattfindenden ordentlichen Generalversammlung ist vom Schriftführer das Protokoll der letzten Generalversammlung zu verlesen und der Kassenbericht des letzten Geschäftsjahres vorzulegen. Der Kassenbericht ist von zwei dem Vorstand nicht angehörigen Personen zu prüfen, etwaige Guthaben zu kontrollieren und den Bestand zu bestätigen.
f) Zur Beschlussfassung ist die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich. Bei Stimmgleichheiten entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Eine ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist in jeden Fall beschlussfähig. Das gleiche gilt bei Satzungsänderung.
g) In Ergänzung zum Punkt a) und b) wurde auf der Generalversammlung 2021 folgendes beschlossen und genehmigt:
Die Schützenbruderschaft Bredenbeck-Wierling e.V. teilt Einladungen zu Schützenfesten, Sommerfesten, Kaffeenachmittagen, Jungschützenabenden, Generalversammlungen usw. nur noch per e-mail mit, sofern der Verein eine bisher bekannte e-mail Adresse hat. Eine Postzustellung erfolgt dann nicht mehr. Die Zustellung der e-mail ersetzt damit die schriftliche Form per Brief.
Jedes Mitglied des Vereins ist selbst verantwortlich für den zeitnahen Abruf der e-mails als auch die Sorge dafür zu tragen, dass e-mails tatsächlich korrekt zugestellt werden können. (info@bredenbeck-wierling.de) als seriösen Absender zuzuordnen, damit die e-mails nicht im Spam-Ordner verschwinden und somit nicht wahrgenommen werden.