§02 Mitgliedschaft und Aufnahme
Mitglied im Verein können alle Personen werden oder sein, die in den Bauernschaften Wierling und Bredenbeck in der Gemeinde Senden wohnen oder gewohnt haben, verwandtschaftliche oder freundschaftliche Beziehungen zu den Bewohnern der Bauernschaft pflegen, die, die Pflichten als Mitglieder erfüllen und mindestens 16 Jahre alt sind.
Die Mitgliedschaft ist schriftlich gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand zu beantragen. Über die Aufnahme des Mitgliedes entscheidet die Mehrheit der Generalversammlung. Die Mitglieder verpflichten sich, ihren Beitrag zu entrichten und die Interessen des Vereins zu achten. Alle haben gleiche Rechte und Pflichten.
Die Neuaufnahme erfolgt durch Bekanntgabe des Namens und der Vorstellung (Anwesenheit erforderlich) auf der Generalversammlung. Die Mitglieder des Vereins werden in sogenannten Beitragslisten geführt, in der die Zahlung des Mitgliedbeitrages eingetragen wird.